AGB
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der GFPI mbH – Gesellschaft für praxisorientierte Informationsdienste (nachstehend GFPI mbH) und ihren Auftraggebern in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Den Leistungen der GFPI mbH – Gesellschaft für praxisorientierte Informationsdienste (nachstehend GFPI mbH) liegen ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie werden mit Annahme des Auftrages durch die GFPI mbH Vertragsinhalt. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, dass diese von uns schriftlich anerkannt sind.
(3) Soweit diese Bedingungen Regelungen für den Verkehr mit Verbrauchern enthalten, gelten sie auch gegenüber einem Auftraggeber, der ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Zusendung einer Leistungsbeschreibung der GFPI mbH ist unverbindlich.
(2) Indem der Auftraggeber einen Auftrag übermittelt, gibt er ein verbindliches Angebot ab.
(3) Der Vertrag mit der GFPI mbH kommt somit erst zustande, wenn die GFPI mbH den Auftrag ausdrücklich annimmt oder, sofern keine ausdrückliche Auftragsbestätigung erfolgt, mit der Durchführung der Datenrecherche.
§ 3 Inhalt und Durchführung des Vertrages
(1) Inhalt der Leistung der GFPI mbH ist die Dienstleistung der Informationsbeschaffung und –vermittlung und ist damit nicht erfolgsabhängig. Es handelt sich dabei um Informationen aus internen und externen Datenbanken. Die Leistungsinhalte und –umfang bestimmen sich vorbehaltlich individueller Vereinbarung nach dem jeweiligen Profil der Leistungsbeschreibung.
(2) Sollen personenbezogene Daten übermittelt werden, so hat der Auftraggeber ein berechtigtes, geschäftliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft zu machen.
§ 4 Vergütung
(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich, vorbehaltlich individueller Vereinbarung, aus dem aktuellen Leistungsverzeichnis der GFPI mbH in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung und dem Ergebnis der Datenrecherche. Somit verlieren die angegebenen Preise ihre Gültigkeit mit der Bekanntmachung neuer Preise. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und im Falle einer Postversendung inkl. der Versandkosten.
(2) Die Vergütung wird nach Erbringung der Leistung sofort fällig.
(3) Werden trotz Anwendung größtmöglicher Sorgfalt keine Daten ermittelt, so sind dennoch bei Recherchen in internen Datenbanken der Grundpreis in Höhe von 35,00 EUR, bei externen Datenbanken der Grundpreis in Höhe von 35,00 EUR sowie die der GFPI mbH in Rechnung gestellten Kosten zu zahlen.
§ 5 Haftung
(1) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die verwendeten Datenbanken nicht alle existierenden Informationen enthalten können. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der gelieferten Daten und Informationen kann daher nicht übernommen werden. Die GFPI mbH verpflichtet sich jedoch, die Recherchen nach bestem Wissen und mit größtmöglicher Sorgfalt durchzuführen.
(2) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die übermittelten Daten keine juristische Bewertung beinhalten und keine Gewähr dafür bieten kann, dass von Dritten keine wettbewerbs-, marken- oder namensrechtlichen Streitigkeiten angestrengt werden.
(3) Die GFPI mbH haftet nicht bei Verlängerung der Bearbeitungsdauer infolge höherer Gewalt, Ausfall von Datenbanken oder Nichtverfügbarkeit von Informationen.
(4) Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen haftet die GFPI mbH nur für grobes Verschulden der gesetzlichen Vertreter oder leitender Erfüllungsgehilfen. Für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die GFPI mbH nur, soweit es sich um eine Verletzung einer Kardinalpflicht handelt. Für Schäden, mit dessen Eintritt bei Verträgen der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden muss, haftet die GFPI mbH nur begrenzt bis auf den 20-fachen Wert des Auftrags, höchstens jedoch nur bis zu 5.000,00 EUR.
(5) Gegenüber allen sonstigen Auftraggebern haftet die GFPI mbH nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 6 Urheberrecht
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm übermittelten Rechercheergebnisse ausschließlich für den Zweck zu verwenden, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden.
(2) Die übermittelten Daten dürfen grundsätzlich nicht vervielfältigt werden. Soweit Daten elektronisch übermittelt oder auf maschinenlesbaren Datenträgern übergeben werden, dürfen diese abgerufen und nur zu Sicherungszwecken gespeichert werden und nur für die zweckgebundene Datenversorgung beim Auftraggeber ausgedruckt und verwendet werden. Die übermittelten Daten dürfen nicht, auch nicht unentgeltlich, ohne das schriftliche Einverständnis der GFPI mbH an Dritte weitergegeben oder –gesendet werden.
(3) Bei übermittelten Daten aus eigenen Datenbeständen der GFPI mbH liegen alle Urheberrechte bei der GFPI mbH.
(4) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, sich bei der Verwendung der Adressen zu wirtschaftlichen Zwecken auf die GFPI mbH zu beziehen.
§ 7 Datenschutz
(1) Der Auftraggeber wird gem. Landesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass die GFPI mbH die Anfragedaten einschließlich der Suchprofile in maschinenlesbarer Form speichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung verarbeitet.
(2) Der Auftraggeber hat eine datenschutzkonforme Verwendung des Rechercheergebnisses sicherzustellen.
§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand und geltendes Recht
(1) Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Rösrath.
(2) Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen ist Rösrath.
(3) Für das gesamte Rechtsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 9 Wirksamkeit
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen hiervon unberührt.
(2) Sollte einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke vorhanden sein, so wird dies durch diejenige gesetzliche Regelung ausgefüllt, die der wirtschaftlich beabsichtigten am ehesten entspricht.
Stand: Januar 2012